Corporate Governance
Erklärung zur Unternehmensführung
Die Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289a HGB) beinhaltet die Entsprechenserklärung, Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Die transtec AG verfolgt dabei das Ziel, die Darstellung der Unternehmensführung übersichtlich, transparent und prägnant zu halten.
Angaben zu angewandten Unternehmensführungspraktiken
Arbeitsweise des Vorstands und Aufsichtsrats
Corporate Governance Kodex - Entsprechenserklärung
Angaben zu angewandten Unternehmensführungspraktiken
Die Gesellschaft wendet die gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an. Weitere unternehmensweit gültige Standards, wie ethische Standards, Arbeits- und Sozialstandards, existieren nicht.
Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Der Alleinvorstand führt das operative Geschäft. Die Leiter der Geschäftsbereiche und Landesgesellschaften berichten über ihren jeweiligen Verantwortungsbereich an den Vorstand und tragen die Ergebnisverantwortung für ihren Bereich bzw. Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll und benennt diese. Er entscheidet ob es (bei mehreren Vorständen) einen Vorsitzenden geben soll, und beschließt, ob stellvertretende Mitglieder oder ein stellvertretender Vorsitzender bestellt werden sollen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats entscheidet, ob die Vorstandsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen sollen. Schließlich hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben.
Die seit 01. Oktober 2009 praktizierte Führung der Geschäfte durch einen Alleinvorstand hat sich bisher bewährt. Bei der Führung der Geschäfte wird dieser von den Mitgliedern des erweiterten Führungskreises (Zentralbereiche und Landesgesellschaften) unterstützt.
Der Vorstand gibt sich mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Geschäftsordnung mit einem Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte. Der Vorstand nimmt an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.
Die Tagesordnung wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats spätestens 10 Tage vor der Sitzung schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt, ergänzende ausführliche schriftliche Unterlagen dazu erhält der Aufsichtsrat eine Woche vor der Sitzung.
Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in besonders eilbedüftigen Fällen Gebrauch gemacht..
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung.
Insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats trifft sich regelmäßig mit dem Vorstand und erörtert mit diesem aktuelle Fragen. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich und schriftlich bzw. per E-Mail über aktuelle Entwicklungen.
Der Aufsichtsrat hat auf Grund der Überschaubarkeit der Verhältnisse keine Ausschüsse gebildet.
Mitglieder des Aufsichtsrats
Bericht des Aufsichtsrats 2011 (PDF | 21 KB)
Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2011 viermal zusammen. Er befasste sich insbesondere mit dem Jahres- und Konzernabschluss, den Quartalszahlen, der Unternehmensplanung sowie – in seiner Sitzung vom Dezember 2011 – mit den Schwerpunkten für die Abschlussprüfung. Außerdem wurde die Einhaltung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften überwacht.
Corporate Governance Kodex - Entsprechenserklärung
Unsere Entsprechenserkläung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß §161 AktG können Sie hier als pdf-Datei downloaden:
Entsprechenserklärung 2011 (PDF | 26 KB)


