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Directors Dealing

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte

Mit Inkrafttreten des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes am 1. Juli 2002 müssen gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der transtec AG den Erwerb oder die Veräußerung von eigenen Aktien melden. Auch der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält in Ziffer 6.6 eine Empfehlung zur Offenlegung solcher Wertpapiergeschäfte. Neben den Kauf- und Verkaufsgeschäften in transtec Aktien müssen auch weitere Wertpapiergeschäfte mit Bezug auf die transtec Aktie gemeldet werden.

Meldepflichtig sind ferner Wertpapiergeschäfte der Ehepartner, der eingetragenen Lebenspartner sowie von Verwandten ersten Grades.

Aktienkäufe und -verkäufe der Organträger 2012

In 2012 wurden bisher keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte getätigt.

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Aktienanteile der Organträger

Stand 31.12.2012

Aktien Aufsichtsrat
Bernhard Bruscha: 2.960.129
Thomas Krüger: 33.333
Eberhard Schilling: 1.440
 
Aktien Vorstand
Hans-Jürgen Bahde: 50.000