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General Terms and Conditions

Verkauf nur an gewerbliche Kunden (Nettopreise exkl. MwSt.)

1. Vertrag

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Lieferung ohne vorherige Auftragsbestätigung durchgeführt, kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Bedingungen zustande. Sämtliche Verträge richten sich ausschliesslich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Abnahme vom Besteller anerkannt werden. Abweichenden Bestimmungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden und Änderungen sowie die Verwendung entgegenstehender Geschäftsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Lieferumfang, Lieferzeit und Rücktritt

2.1 Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung massgebend. Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt.

2.2 Für die Einhaltung von uns angegebener Versand- oder Lieferfristen haften wir, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

2.3 Ist ein verbindliches Versand- oder Lieferdatum oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kann der Besteller schriftlich eine Nachfrist von einem Monat setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.

2.4 Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Hierbei werden folgende Beträge sofort zur Zahlung fällig: bis 90 Tage vor geplantem Liefertermin 10 %, bis 60 Tage 20 %, bis 30 Tage 30 %, innerhalb 30 Tagen vor geplanter Lieferung 40 % und nachdem die Lieferung bereits eingeleitet ist, 50 % vom Warenwert.

3. Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich ab Lager. Die Preise für Geräte schliessen die Kosten für die übliche Verpackung ein. Verlangt der Besteller eine besondere Verpackungsart, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten.

3.2 Anfallende Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben trägt der Besteller.

3.3 Der Besteller trägt alle Transportkosten ab Lager Brüttisellen. Für alle von uns ausgelieferten Waren wird eine Transportversicherung abgeschlossen.

3.4 Das Anliefern und Aufstellen von Geräten durch uns erfolgt zu Lasten des Bestellers. Die Kosten solcher Service-Leistungen berechnen wir gemäss unserer Service-Preisliste.

3.5 Bei einem Bestellwert von unter 230 CHF berechnen wir grundsätzlich eine zusätzliche Kleinmengen-Bearbeitungspauschale von 15 CHF.

4. Zahlung

4.1 Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen netto zu erfolgen, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden ist. Auch bei Teillieferungen ist der gesamte Rechnungsbetrag für die Teillieferung binnen 14 Tagen netto zu zahlen.

4.2 Bei erstmaliger Bestellung kann Vorkasse oder Nachnahme verlangt werden, ebenso bei Überschreitung des eingeräumten Kreditlimits. Bei der Rücksendung von Reparaturware sowie bei Kleinmengen-Bestellungen nach Ziffer 3.5 behalten wir uns den Versand per Nachnahme vor.

4.3 Beim Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, ab der ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren und darüber hinaus Zinsen in Höhe der uns entstandenen Bankzinsen zu berechnen und bis zum Zahlungseingang weitere Lieferungen zurückzubehalten.

4.4 Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und für uns kosten- und spesenfrei angenommen.

4.5 Bei Änderung der Kreditwürdigkeit des Bestellers, die uns nach Vertragsabschluss bekannt wird, oder falls die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, sind wir auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher offenen Rechnungen zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlungen abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Waren unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche zu verlangen.

4.6 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenforderungen des Bestellers ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, wir haben die Ansprüche des Bestellers schriftlich anerkannt oder die Ansprüche des Bestellers sind rechtskräftig festgestellt worden.

5. Abnahme

Der Besteller ist verpflichtet, Lieferungen und Teillieferungen unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme ist schriftlich zu bestätigen. Nimmt der Besteller eine Lieferung nicht ab, so gerät er ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug und ist zum Ersatz der daraus entstehenden Schäden verpflichtet.

6. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit der Übergabe an die Transportperson auf den Besteller über.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehenden Waren mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und ausreichend zu versichern. Der Besteller ist zur Verarbeitung und Veräusserung der Waren im ordnungsgemässen Geschäftsgang berechtigt, nicht aber zur Verpfändung und Sicherungsübereignung. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für uns, ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen entstehen. Der Weiterverkauf der von uns gelieferten Ware darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Der Besteller tritt bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch aus zukünftiger Veräusserung sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat uns der Besteller die Abtretung schriftlich zu bestätigen. Der Besteller ist zum Einziehen der uns abgetretenen Forderungen ermächtigt, nicht aber zu Verfügungen anderer Art. Diese Ermächtigung ist jederzeit widerruflich. Vollstreckungsmassnahmen in uns zustehende Sachen und Rechte hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen. Interventionskosten trägt der Besteller. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

8. Gewährleistung für Hardwareprodukte

8.1 Wir gewährleisten dem Besteller, dass die gelieferten Erzeugnisse im Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Mängeln sind, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken oder aufheben. Sollte ein Produkt nicht von dieser Beschaffenheit sein, werden wir unentgeltlich nachbessern oder neu liefern, wobei wir uns die Wahl zwischen beidem vorbehalten. Ausgenommen von jeder Gewährleistung sind jedoch Schäden, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemässe Installation, auf von uns nicht autorisierte Nachbesserungsarbeiten oder Wartungstätigkeiten zurückgehen. Der Besteller ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen und das mangelhafte Teil einzusenden. Verstösst der Besteller gegen diese Verpflichtung, verliert er sein Recht auf Gewährleistung. Ein Wandlungsrecht (Rückgängigmachung des Kaufes) oder Minderungsrecht (Herabsetzung des Kaufpreises) hat der Besteller nur dann, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn ein anerkannter Mangel nicht beseitigt wurde und uns der Besteller fruchtlos eine Nachfrist von einem Monat gesetzt hat.

8.2 Wir können die Annahme zurückgelieferter Produkte verweigern, wenn wir nicht vom Grund der Rücksendung unterrichtet wurden. Anerkannte Mängel beseitigen wir unentgeltlich nach unserer Wahl entweder bei uns im Hause oder im Unternehmen des Bestellers. Begleitkosten, wie etwa für Verpackung, Transport etc., trägt der Besteller. Durch die Instandsetzung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungspflicht zeitlich nicht verlängert.

8.3 Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes, gerechnet vom Zeitpunkt des Gefahrüberganges an. Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile verjähren mit Ablauf von 30 Tagen nach Versand bzw. Einbau durch uns.

8.4 Ansprüche auf Schadensersatz wegen des Mangels sind ausgeschlossen, ausser wenn dieser durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden ist.

8.5 Zum Ersatz von Schäden aus anderem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung, ist sind wir nur verpflichtet, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Transtec Computer AG oder auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist.

8.6 Für den Verlust von Daten haftet Transtec Computer AG nur, wenn ihr der Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig zuzurechnen ist und wenn der Kunde die Daten in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer Form gesichert hat und dadurch gewährleistet ist, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

9. Transportschäden

Transportschäden werden im Rahmen unserer Transportversicherung nur ersetzt, wenn der Schaden uns oder dem Transporteur spätestens innerhalb von 6 Tagen nach Ablieferung der Ware oder bei verdeckten Schäden nach Erkennbarkeit des Schadens schriftlich angezeigt wird.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Der Besteller kann uns gegenüber bestehende Ansprüche nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abtreten.

10.2 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahekommen.

10.3 Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.

10.4 Erfüllungsort ist Brüttisellen. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Uster und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen.

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    Transtec Computer AG
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