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P5G – Berg- und Seilbahnen

Die gesetzlichen Vorgaben des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) in der Schweiz hinsichtlich der Richtlinien für durchgehende Kommunikation bei allen Bahnen sind von zentraler Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Effizienz des Bahnbetriebs. Die Schweizer Gesetzgebung stellt hohe Anforderungen an die Kommunikationsnetzwerke der Bahnbetreiber, um den reibungslosen Betrieb und die Koordination zu gewährleisten. Hier sind die detaillierten Aspekte, die Bahngesellschaften beachten müssen:

  1. Stetige Kommunikationsverfügbarkeit und Überwachung: Gemäss den gesetzlichen Vorschriften müssen Bahnbetreiber eine ständige und verlässliche Kommunikationsverbindung zwischen Zügen und Betriebsleitzentralen sicherstellen. Dies umfasst die Implementierung robust ausgelegter Infrastrukturen und regelmässige Überwachungsmechanismen, um die Funktionsfähigkeit der Kommunikationssysteme zu garantieren und Störungen sofort identifizieren und beheben zu können.
  2. Notfallkommunikationsprotokolle: Die Gesetzgebung verlangt von den Bahnbetreibern die Einrichtung spezifischer Kommunikationsprotokolle für Notfallsituationen. Diese Protokolle sollen sicherstellen, dass Notfälle schnell erkannt und effektiv zwischen Zugpersonal, Bahnleitungen, Rettungsdiensten und anderen relevanten Stellen kommuniziert werden. Die Einführung von redundanten Kommunikationskanälen ist obligatorisch, um auch im Falle eines Systemausfalls den Informationsfluss aufrechtzuerhalten.
  3. Datenschutz und Sicherheit: Entsprechend dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) müssen alle Kommunikationssysteme der Bahnen den höchsten Standards des Datenschutzes entsprechen. Es ist zwingend erforderlich, dass personenbezogene und sensible Daten verschlüsselt übermittelt werden, um ihre Vertraulichkeit und Integrität zu schützen und den unbefugten Zugriff von Dritten zu verhindern.
  4. Sicherstellung der Dienstkontinuität: Bahnbetreiber sind angehalten, die Kontinuität der Kommunikationsdienste zu sichern. Dieses Gebot erfordert die Implementierung redundanter Systeme und Notfallpläne, die einen schnellen Übergang zu Backup-Systemen im Falle von technischen Ausfällen ermöglichen. Die Einhaltung des Eisenbahngesetzes (EBG) unterstreicht die Bedeutung von systematischem Risikomanagement und Krisenvorbereitung.
  5. Regelmässige Schulungen und Qualifikationsnachweise des Personals: Die Vorschriften schreiben vor, dass das Betriebspersonal regelmässig in den neuesten Kommunikationsverfahren und -technologien geschult wird. Diese Schulungen sollen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter mit den gesetzlichen Anforderungen und den praktischen Aspekten der Notfallkommunikation vertraut sind. Fortbildung ist ein zentraler Bestandteil des Qualitäts- und Sicherheitsmanagements im Eisenbahnsektor.
  6. Technologische Anpassung und Modernisierung: Angesichts der sich schnell entwickelnden Technologien ist es für Bahnbetreiber unerlässlich, ihre Kommunikationsinfrastruktur kontinuierlich zu evaluieren und anzupassen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Innovation erfordert, auf dem neuesten Stand der Technik zu operieren und dabei Regularien des Fernmeldegesetzes (FMG) zu berücksichtigen, um Interoperabilität und Modernität sicherzustellen.

Durch die Einhaltung dieser umfassenden Anforderungen, die sowohl das Eisenbahngesetz als auch spezifische Verordnungen des BAKOM umfassen, gewährleistet die Schweiz nicht nur die Sicherheit des Schienenverkehrs, sondern auch eine effiziente und zuverlässige Koordination und Kommunikation aller Akteure im Bahnbetrieb. Die ständige Überprüfung und Anpassung dieser gesetzlichen Vorgaben spiegelt das Engagement der Schweiz wider, sich den Herausforderungen des modernen Schienenverkehrs zu stellen und innovative Lösungen zu fördern.

Seit Januar 2024 hat die Schweiz entscheidende Schritte unternommen, um die Digitalisierung im Eisenbahnverkehr weiter voranzutreiben. Wesentliche Elemente dieser Bestrebungen sind die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards und die zunehmende Privatisierung von Teilen des Kommunikationsnetzes, um die Effizienz und Innovationskraft im Bahnbetrieb zu steigern. Diese Entwicklungen sind in neuen gesetzlichen Regelungen verankert, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Bahnbetreiber mit sich bringen.

5G-Integration im Bahnbetrieb

  1. Erweiterte Netzkapazitäten und Geschwindigkeit: Die Einführung von 5G-Technologie in den Schweizer Bahnbetrieben zielt darauf ab, die Kapazität und Geschwindigkeit der Kommunikationsnetze entscheidend zu erhöhen. Dies gestattet eine erheblich verbesserte Übertragung von grossen Datenmengen in Echtzeit, was insbesondere für moderne Verkehrsleitsysteme und die Echtzeitüberwachung von Zügen von entscheidender Bedeutung ist.
  2. Netzwerk-Slicing für differenzierte Dienste: Eine der Schlüsselinnovationen von 5G ist die Möglichkeit des sogenannten Netzwerk-Slicings, das es erlaubt, verschiedene virtuelle Netzwerke innerhalb einer physischen 5G-Infrastruktur zu erstellen. Dies erfordert neue regulatorische Rahmenbedingungen zur Gewährleistung von Datensicherheit und Priorisierung wichtiger Kommunikationsdienste wie Notfallmeldungen und Betriebssteuerungen.
  3. Unterstützung autonomer Systeme: 5G baut die Grundlage für die Implementierung und Unterstützung autonomer Fahrsysteme aus. Durch die niedrige Latenz und hohe Zuverlässigkeit von 5G-Netzwerken können Züge präziser gesteuert und neue Technologien wie fahrerlose Bahnen effizient umgesetzt werden.

Privatisierung der Kommunikationsnetze

  1. Förderung von Innovation durch Wettbewerb: Die Privatisierung ausgewählter Teile der Kommunikationsinfrastruktur hat zum Ziel, Wettbewerb zu stimulieren und damit Innovationen zu fördern. Private Unternehmen sind oft agiler und können innovative Lösungen schneller und kosteneffizienter umsetzen.
  2. Regulatorische Herausforderungen und gesetzliche Vorgaben: Mit der Privatisierung einher geht die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Zuverlässigkeit gewahrt bleiben. Es sind spezifische Regulierungsmechanismen erforderlich, um die Einhaltung des Datenschutzes sowie der Betriebssicherheit zu gewährleisten.
  3. Kooperation zwischen öffentlichem und privatem Sektor: Die Gesetzgebung betont die Notwendigkeit von Kooperationen zwischen öffentlichen und privaten Akteuren, um die Synergieeffekte optimal zu nutzen. Diese Partnerschaften sollen sicherstellen, dass Investitionen effizient eingesetzt werden und dass die Integration neuer Technologien nahtlos erfolgt.
  4. Investitionen in Infrastruktur und Mitarbeiterschulung: Privatisierung und 5G-Einführung verlangen erhebliche Investitionen in die technische Infrastruktur sowie in die Schulung und Weiterbildung des Personals. Gesetze erfordern, dass der Staat bestimmte Fördermittel bereitstellt, um den Übergangsprozess zu unterstützen und die Kompetenz innerhalb der Belegschaft zu stärken.

Diese gesetzlichen Anpassungen und Initiativen reflektieren das Bestreben der Schweiz, im internationalen Vergleich an der Spitze technologischer und digitaler Innovation im Schienenverkehr zu stehen. Die implementierten Massnahmen bieten nicht nur eine verstärkte Flexibilität und Effizienz, sondern unterstreichen auch das Engagement der Schweiz, Sicherheit und Datenschutz gemäss den höchsten Standards zu gewährleisten.

 

 

 

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